Verkaufsbedingungen

Leistungs-, Lizenz- und Credit-Bedingungen

Stand: 15. Juli 2026

1. Verhältnis zu Angebot und AGB

Diese Bedingungen konkretisieren die Leistungsbeschreibung, die Nutzung des gelieferten Coverdesigns, den vergünstigten Credit-Tarif und die Referenznutzung. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: individuelle Auftragsbestätigung beziehungsweise Auftragsblatt, diese Leistungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen.

2. Gegenstand des Grundcovers

Ein Grundcover umfasst ausschließlich die im Auftrag bezeichnete Kombination aus Buchausgabe, Produktionsanbieter, Endformat, Bindungsart, Papier beziehungsweise Papierfarbe, Seitenzahl und Dateiformat. Bei einem Printcover können Vorderseite, Rücken, Rückseite, Beschnitt, Sicherheitszonen, Falz- oder Einschlagbereiche und Barcodebereich dazugehören, soweit dies im Auftrag bestätigt ist.

Eine Umsetzung für einen anderen Anbieter, eine andere Bindung, ein anderes Format, eine geänderte Seitenzahl oder eine weitere Ausgabe ist nicht automatisch eingeschlossen. Sie kann als Adaption oder Zusatzleistung beauftragt werden.

3. Adaption

Die Adaption für 149,00 € überträgt ein bereits freigegebenes Grunddesign auf genau ein weiteres bestätigtes Format oder eine weitere bestätigte Ausgabe. Sie ist keine neue Covergestaltung. Ein neues Konzept, Hauptmotiv oder eine umfassende gestalterische Neuausrichtung wird gesondert angeboten.

4. Benötigte Projektangaben

Vor Produktionsbeginn werden mindestens die für den Auftrag erforderlichen Angaben festgehalten. Dazu gehören je nach Ausgabe: Titel, Untertitel, Autorname, Rückseitentext, Logos, ISBN und Barcodeentscheidung, Endformat, Bindung, Papier, endgültige Seitenzahl, Produktionsanbieter, aktuelle technische Vorlage, gewünschte Dateiarten und Veröffentlichungstermin.

Die technische Ausarbeitung basiert auf den bei Projektbeginn bereitgestellten und bestätigten Angaben. Ändern sich Seitenzahl, Papier, Bindung, Anbieter oder Vorlage, muss die technische Ausarbeitung erneut geprüft und gegebenenfalls als Zusatzleistung angepasst werden.

5. Entwürfe und Korrekturrunden

Anzahl und Umfang der Erstentwürfe und Korrekturrunden ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Änderungswünsche sollen je Runde gesammelt und eindeutig über den Projektraum oder in Textform übermittelt werden.

Eine Korrekturrunde umfasst Änderungen am ausgewählten Entwurf innerhalb des bestätigten Konzepts. Ein Wechsel des Konzepts, Hauptmotivs, Titels, Formats, Produktionsanbieters oder der Zielgruppe nach Arbeitsbeginn kann eine zusätzliche Leistung sein. Das Studio nennt den Zusatzpreis, bevor es mit dieser Leistung beginnt.

6. Vorschau, Freigabe und Produktionskontrolle

Entwürfe können als verkleinerte oder gekennzeichnete Vorschau bereitgestellt werden. Vor Herausgabe der finalen Dateien prüft und bestätigt der Auftraggeber insbesondere:

  • Schreibweise von Titel, Untertitel, Autorname und Rückseitentext,
  • Position, Gestaltung und ausgewählte Coverrichtung,
  • Produktionsanbieter, Format, Bindung, Papier und endgültige Seitenzahl,
  • ISBN-, Barcode- und Reservebereiche sowie
  • die für den Auftrag maßgebliche aktuelle Produktionsvorlage.

Die Schlussfreigabe muss ausdrücklich in Textform erfolgen. Eine Plattformvorschau und ein physisches Probeexemplar werden vor Veröffentlichung empfohlen. Die technische Annahme durch einen Produktionsanbieter ersetzt keinen physischen Proof.

7. Gelieferte Dateien

Das Studio liefert nur die in der Auftragsbestätigung bezeichneten finalen Produktionsdateien. Dazu können insbesondere gehören:

  • ein druckfertiges Umschlag-PDF nach den bestätigten Anbietervorgaben,
  • eine E-Book-Coverdatei als JPEG oder PNG, sofern beauftragt,
  • eine vereinbarte Web- oder Vorschaudatei.

Nicht geliefert werden offene Original- oder Arbeitsdateien, Ebenen, Rohgrafiken, interne Layoutdateien, Zwischenstände, nicht ausgewählte Entwürfe, Schriftdateien, interne Produktionsnotizen und sonstige Ausgangsmaterialien, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

8. Druck-, Farb- und Plattformhinweise

Bildschirmdarstellungen sind nicht farbverbindlich. Papier, Druckverfahren, Kalibrierung, Konvertierungen des Produktionsanbieters sowie übliche Beschnitt-, Falz- und Fertigungstoleranzen können das gedruckte Ergebnis beeinflussen.

Die Datei wird nach den zum Zeitpunkt der Erstellung bestätigten Spezifikationen des vereinbarten Produktionsanbieters ausgearbeitet. Eine spätere Änderung dieser Spezifikationen ist nicht im ursprünglichen Preis enthalten. Verursacht das Studio eine technische Abweichung von den bestätigten Vorgaben, wird sie ohne zusätzliche Vergütung korrigiert.

9. Nutzungsrechte am Endergebnis

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber am freigegebenen Endergebnis – soweit das Studio die betreffenden Rechte einräumen kann – das zeitlich unbefristete und räumlich weltweite Recht, das Cover für den im Auftrag bezeichneten Buchtitel und die bestätigten Ausgaben zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu bewerben.

Die Nutzung durch den beauftragten Verlag, Druckdienstleister, Distributor, Buchhandel und Veröffentlichungsplattform ist im für Herstellung, Vertrieb und Vermarktung der bestätigten Ausgabe erforderlichen Umfang gestattet. Technisch notwendige Skalierungen und plattformbedingte Konvertierungen sind zulässig, sofern die Gestaltung nicht entstellt wird.

Nicht umfasst sind ohne gesonderte Vereinbarung insbesondere die Verwendung für andere Titel, Fortsetzungen, Merchandising, der isolierte Weiterverkauf des Designs, eine gestalterische Bearbeitung durch Dritte oder die Nutzung nicht gelieferter Entwürfe. Weitere Ausgabeformate und technisch abweichende Produktionsdaten können eine kostenpflichtige Adaption erfordern.

Das Urheberrecht selbst wird nicht übertragen. Soweit zulässig, wird für das freigegebene Gesamtcover ein ausschließliches Nutzungsrecht für den bestätigten Buchtitel eingeräumt. Für enthaltene, nicht exklusiv lizenzierte Bestandteile gelten die jeweiligen Lizenzgrenzen; eine Exklusivität dieser einzelnen Bestandteile wird nicht zugesagt.

10. Schriften und lizenzierte Bestandteile

In finalen Produktionsdateien werden Schriften und lizenzierte Bestandteile nur im Rahmen der jeweils zulässigen Nutzung eingebettet oder ausgegeben. Eine Übertragung von Schriftdateien oder separaten Ausgangsbestandteilen ist nicht geschuldet. Vom Auftraggeber bereitgestellte Bestandteile werden unter seiner Verantwortung und nur für den Auftrag verwendet.

11. Vergünstigter Credit-Tarif

Der reduzierte Preis wird als Gegenleistung für eine verbindliche Künstlernennung gewährt. Der Auftraggeber wählt vor Vertragsschluss klar zwischen dem Standardtarif ohne Nennungspflicht für 499,00 € und dem Credit-Tarif mit Nennungspflicht für 374,25 €. Berechtigte Erstkunden zahlen im Credit-Tarif 249,50 €. Die Rabatte werden nicht addiert.

Die Nennungspflicht gilt für sämtliche beauftragten Print- und E-Book-Ausgaben, Neuauflagen und technisch angepassten Fassungen, solange das gelieferte Cover oder wesentliche Teile davon verwendet werden. Sie lautet nach der vom Studio gelieferten Vorlage mindestens:

Covergestaltung: Johannes K. M. Reichhardt
Covergestaltung © 2026 Johannes K. M. Reichhardt
https://jkmr.shop
QR-Code zu https://jkmr.shop

Im gedruckten Buch ist die Nennung gut lesbar auf der ersten Impressums- oder Copyrightseite beziehungsweise an der vorab vereinbarten Stelle im Buchinneren anzubringen. Der Text soll mindestens 7 pt groß sein; der QR-Code soll mindestens 20 mm × 20 mm groß, kontrastreich, unbeschnitten und außerhalb von Beschnitt- und Falzzonen platziert sein. Eine vom Studio bereitgestellte abweichende Satzvorlage geht diesen Mindestwerten vor.

Im E-Book ist die Nennung auf der ersten Impressums- oder Copyrightseite einzufügen. Die ausgeschriebene Webadresse ist zusätzlich als anklickbarer Link zu hinterlegen, soweit Dateiformat und Veröffentlichungsplattform dies zulassen. Der QR-Code ist ebenfalls abzubilden, sofern die Plattform ihn gestattet.

Die Vorlage darf proportional skaliert, aber nicht inhaltlich verändert, beschnitten, überdeckt oder unleserlich dargestellt werden. Der Auftraggeber kontrolliert vor jeder Veröffentlichung die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit. Auf begründete Anfrage stellt er eine PDF-Ansicht, einen Screenshot oder ein Belegexemplar der Nennung bereit.

Untersagt eine Plattform einzelne Bestandteile wie externe Links oder QR-Codes, informiert der Auftraggeber das Studio vor Veröffentlichung. Eine abweichende Darstellung muss in Textform vereinbart werden. Ohne eine solche Vereinbarung gilt für die betreffende Ausgabe der Standardtarif.

12. Preisnachlass und fehlende Nennung

Beim regulären Credit-Tarif beträgt die gegenüber dem Standardpreis von 499,00 € gewährte und bei Vertragsschluss dokumentierte Ermäßigung 124,75 €. Beim berechtigten Erstkundenpreis von 249,50 € beträgt die dokumentierte Ermäßigung gegenüber dem Standardpreis 249,50 €. Maßgeblich bleibt stets die in der Auftragsbestätigung festgehaltene Differenz; spätere Preisänderungen bleiben unberücksichtigt.

Fehlt die vereinbarte Nennung oder ist sie mangelhaft, erhält der Auftraggeber zunächst eine angemessene Frist zur Korrektur, regelmäßig 14 Kalendertage, sofern eine Korrektur technisch noch möglich ist. Erfolgt keine fristgerechte Korrektur oder ist eine Korrektur bereits produzierter beziehungsweise veröffentlichter Ausgaben nicht mehr möglich, wird die dokumentierte Differenz zum Standardtarif fällig.

Die Nachzahlung ist keine Vertragsstrafe, sondern der Wegfall des für die Nennung gewährten Preisnachlasses. Der Auftraggeber kann die Nennungspflicht für zukünftige Ausgaben durch Zahlung der dokumentierten Differenz ablösen. Bereits entstandene Verstöße werden dadurch nur erledigt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

13. Referenz- und Portfolionutzung

Der Auftraggeber räumt dem Studio das einfache, räumlich weltweite und zeitlich unbefristete Recht ein, das freigegebene Endergebnis nach der öffentlichen Buchveröffentlichung als eigene Arbeitsreferenz zu vervielfältigen, öffentlich zu zeigen und zugänglich zu machen. Zulässig ist insbesondere die Darstellung im Portfolio, auf der Studio-Website, in sozialen Medien, in Präsentationen, bei Ausstellungen und in Eigenwerbung unter Nennung von Buchtitel und Autor.

Das Referenzrecht umfasst weder unveröffentlichte Manuskriptinhalte noch nicht freigegebene Entwürfe und gestattet keinen Verkauf des Covers als Cover eines anderen Buches. Soll das gesamte Projekt vertraulich bleiben, muss dies vor Vertragsschluss ausdrücklich in Textform vereinbart werden.

14. Verantwortlichkeit für kundenseitige Inhalte

Der Auftraggeber bleibt für Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Rechteklärung der von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Namen, Marken und sonstigen Vorgaben verantwortlich. Er informiert das Studio unverzüglich über erkennbare Konflikte oder Ansprüche Dritter.